Trennung und Scheidung
Inhaltsverzeichnis
Beratungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung
Konflikte in der Familie sind für die ganze Familie sehr belastend, erst recht wenn sich eine Trennung oder Scheidung anbahnt. Diese bedeutet einen gravierenden Einschnitt ins Leben der betroffenen Partnerinnen und Partner sowie der Kinder. Neben der Änderung der persönlichen Lebensumstände entwickeln sich zahlreiche Fragen und Probleme. Sie reichen von der zukünftigen Existenzsicherung, der Klärung der Wohnverhältnisse, eventuell des Wechsels von Kindergarten oder Schule, der Klärung der Hausrats- und Vermögensaufteilung bis hin zur Neuregelung der Elternverantwortung für die gemeinsamen Kinder u. v. m.
Auch wenn die Eltern nicht mehr als Paar zusammen leben wollen, so bleiben sie für die Kinder nach wie vor Eltern.
Die Erfahrung zeigt, dass alle Beteiligten eine Trennung oder Scheidung oft besser verkraften und verarbeiten können, wenn sie professionelle Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen. Unter Umständen kann die Inanspruchnahme mehrerer Beratungsstellen mit unterschiedlichem Beratungsschwerpunkt sinnvoll sein.
Eine allgemeine Beratung für Eltern finden Sie hier: |
Stadtjugendamt - Trennungs- und Scheidungsberatung |
Landratsamt Bamberg, Fachbereich 22 - Jugend und Familie |
Einzel-, Paar- und Familienberatung sowie Gruppenangebote für Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien finden Sie hier: |
Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg |
pro familia e.V. |
Caritas Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern |
Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Bamberg e.V.
Lange Str. 36, 96047 Bamberg |
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Bezirksstelle Bamberg
Andreas Zeilinger |
Psychologinnen / Therapeutinnen (Adressen siehe Telefonbuch bzw. Gelbe Seiten; auch bei den Kranken- kassen zu erfragen) |
Rechtliche Beratung erhalten Sie bei: |
Rechtsanwältinnen bzw. Fachanwältinnen für Familienrecht
(Adressen siehe Telefonbuch, Gelbe Seiten oder Internet, beispielweise die Homepage des Anwaltsverein Bamberg e.V.) |
Mediation (Vermittlung bei sämtlichen Fragen und Konflikten in allen Phasen der Trennung, wobei die Konfliktpartner mit Unterstützung einer neutralen Mediatorin eine Lösung ihrer Problem selbst erarbeiten und vereinbaren) wird angeboten bei: |
Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Bamberg e.V.
Lange Str. 36, 96047 Bamberg |
Freie Praxen (Adressen siehe Internet oder Gelbe Seiten) |
Beratungskosten- und Verfahrenskostenhilfe
Die Beratung ist teilweise kostenfrei, zum Teil wird pro Beratungseinheit eine Gebühr erhoben, die Sie bei der Terminvereinbarung erfragen können.
Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe bei rechtlicher Beratung: Bei Familienangelegenheiten übernimmt die allgemeine Rechtschutzversicherung nur die Kosten einer anwaltlichen Beratung, nicht aber die Anwaltskosten, die im Rahmen einer außergerichtlichen Korrespondenz mit anderen Beteiligten oder bei einer anwaltlichen Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren entstehen. Einkommensschwache Personen haben folgende Möglichkeiten: Sie können sich im Falle der außergerichtlichen Anwaltstätigkeit bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts einen Berechtigungsschein für eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin ihrer Wahl ausstellen lassen (geringe Eigenbeteiligung). Im Streitfall kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Über die Gewährung entscheidet das zuständige Familiengericht (einkommens-, vermögens- sowie erfolgsabhängig).
Informationen zur Übernahme der Kosten und zur Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe erhalten Sie hier: |
Amtsgericht Bamberg - Rechtsantragsstelle
Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg |
Elterliche Sorge
Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge (Erziehung, Pflege, Beaufsichtigung, Gesundheitsfürsorge, Aufenthalt, Entscheidungen über Schulbesuch und Ausbildung des Kindes u. v. m.) sowie die Vermögenssorge. Bei verheirateten Paaren haben beide Elternteile unabhängig von Religion, ausländerrechtlichem oder sonstigem Status die gemeinsame elterliche Sorge für ihr(e) Kinder(er), d.h. die gemeinsame Pflicht und das Recht, für das/die Kind(er) zu sorgen. Dies gilt auch nach einer Trennung oder Scheidung, sofern das Familiengericht die elterliche Sorge nicht einem Elternteil alleine übertragen hat.
Durch eine Gesetzesreform zur elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist am 19. Mai 2013 eine neue Regelung in Kraft getreten, die Vätern den Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder erleichtert.
Eltern sollen die Verantwortung für ihr Kind grundsätzlich gemeinsam ausüben. Der Vater soll nur dann von der Sorgeverantwortung ausgeschlossen bleiben, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Nach altem Recht erhielten Eltern, die nicht miteinander verheiratet waren, das gemeinsame Sorgerecht nur, wenn sie heirateten oder sich übereinstimmend für die gemeinsame Sorge entschieden (z.B. durch Sorgeerklärung beim zuständigen Jugendamt). Jetzt kann der Vater auch bei fehlendem Einverständnis der Mutter einen Sorgerechtsantrag beim Familiengericht stellen.
⇒ Infos und Lesetipps:
Elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung
Nach einer Trennung oder Scheidung behalten beide Elternteile die gemeinsame elterliche Sorge.
Entschließt sich ein Elternteil dazu, beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung der Alleinsorge oder im Falle der Nichteinigung, bei wem das/ die Kind/er nach der Trennung/Scheidung leben sollen, einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht zu stellen, so muss dieser Antrag gut begründet sein und die Änderung des Sorgerechts dem Kindeswohl am besten entsprechen.
Eine anwaltliche Vertretung ist für einen derartigen Antrag zwar nicht gesetzlich zwingend, jedoch für die Argumentation unbedingt empfehlenswert. Der Richter oder die Richterin des zuständigen Familiengerichts muss das Jugendamt beauftragen, die beiden Elternteile und altersabhängig auch die Kinder zu kontaktieren und eine Stellungnahme zum Wohle der Kinder abzugeben. Darüber hinaus werden im Gerichtstermin in der Regel das/die Kind/er und die Eltern persönlich angehört.
Für eine gütliche Einigung – ohne Gericht – können Sie die Unterstützung der Jugendämter oder die Vermittlung von Mediatoren oder Mediatorinnen in Anspruch nehmen. Selbst erarbeitete und vereinbarte Lösungen sind meist zufriedenstellender, von längerer Dauer, kostengünstiger sowie zeit- und nervenschonender.
⇒ Infos und Lesetipps:
- „Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung“, hrsg. von der Deutschen Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e. V. bzw. dem Deutschen Kindesschutzbund Bundesverband e. V. sowie dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)
- "Das Eherecht", hrsg. Bundesministerium der Justiz,
- „Das Kindschaftsrecht“, hrsg. vom Bundesministerium der Justiz, www.bmj.bund.de
- "Eltern und ihre Kinder", hrsg. Bayer. Staatsministerium der Justiz,
- "Eltern bleiben Eltern", hrsg. von der Dt. Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJEB), im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gruppenangebote für Trennungs- und Scheidungskinder
Für ein Kind, das Trennung oder Scheidung erlebt, zerbricht eine bislang vertraute Welt. Kinder begreifen oft nicht, warum ihre Eltern „sich nicht mehr verstehen“ und sind zutiefst verunsichert. Mit ihrer Wut, Trauer und Enttäuschung, oftmals auch mit dem Gefühl, schuldig an der Trennung ihrer Eltern zu sein, fühlen sie sich oft alleine gelassen. In der Folge kann es zu Rückzugsverhalten, Abfall der schulischen Leistungen oder Problemen mit Gleichaltrigen kommen.
Mit ihren Eltern über ihre Gefühle und Sorgen sowie Scheidungsfolgen zu sprechen, fällt Kindern oftmals schwer.
Um von Trennung und Scheidung betroffenen Kindern die Möglichkeit zu geben, ihre schwierige Situation außerhalb der Familie in einem geschützten Rahmen ein Stück weit zu bearbeiten, ihr Selbstwertgefühl zu stärken und sich im Gespräch und Spielen gemeinsam mit ihren Erfahrungen auseinander zu setzen, werden Gruppen für Trennungs- und Scheidungskinder in der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern und beim Kinderschutzbund Bamberg angeboten.
In der Elternarbeit werden die Eltern bei der Bewältigung der Aufgabe unterstützt, trotz aufgelöster Partnerschaft, weiterhin ihre Rolle gemeinsam als Eltern, als Mutter und Vater zu ihrer eigenen sowie zur Zufriedenheit ihrer Kinder wahrzunehmen.
Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei: |
Caritas Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern |
Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Bamberg e.V.
Lange Str. 36, 96047 Bamberg |
Gruppenangebote für Eltern in Trennungs und Scheidung
Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei: |
Caritas Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern |