Gesundheit, Krankheit und Sucht
Für Maßnahmen, die die Gesundheit Ihrer Familie stärken, informieren Sie sich zum Beispiel bei Ihrem behandelnden Arzt, bei Ihrer Krankenkasse, beim Gesundheitsamt oder im Internet.
Inhaltsverzeichnis
Früherkennung
Zweck der Früherkennungsuntersuchungen ist die Erkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden. Früherkennung ist häufig Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung.
⇒ Infos und Lesetipps:
- „Gesund groß werden“ - Eltern-Ordner zum gesunden Aufwachsen und zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder U1-U9 und J1, zu beziehen bei: Landratsamt Bamberg, Fachbereich Gesundheitswesen
Krankheit des Kindes
Wenn Ihr Kind krank ist und deshalb nicht zur Schule oder in den Kindergarten gehen kann, stellt sich für Sie als berufstätiger Elternteil das Problem, wer Ihr Kind betreut.
Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder
Sie haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, wenn
- es aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich ist, dass Sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen
- eine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe nicht übernehmen kann
- das Kind das 12. Lebensjahr nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist (§ 45 Abs. 1 SGB V).
Auf Antrag zahlt die gesetzliche Krankenkasse dem oder der Versicherten für die Zeit der Freistellung Krankengeld.
Dieser Anspruch auf Krankengeld besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für zehn Arbeitstage pro Elternteil, jedoch insgesamt maximal 25 Arbeitstage pro Elternteil.
Für Alleinerziehende besteht dieser Anspruch für 20 Arbeitstage pro Jahr und Kind, bei mehreren Kindern maximal 50 Arbeitstage im Jahr (§ 45 Abs. 1 SGB V).
Unbezahlter Urlaub
Haben sie Ihren Anspruch ausgeschöpft, besteht die Möglichkeit, Ihr zuständiges Personalamt um unbezahlten Urlaub zu bitten. Eine gesetzliche Regelung besteht dafür allerdings nicht.
Nähere Informationen erhalten Sie bei: |
Ihrem Arbeitgeber |
Ihrer Krankenkasse |
Kinderkrankenpflege
Wenn Sie eine ambulante Kinderkrankenpflege benötigen, wenden Sie sich bitte an: |
Visit - Ambulante Kinderkrankenpflege |
Stationäre Betreuung
Die Krankenkasse finanziert die Mitaufnahme einer Begleitperson ins Krankenhaus, wenn dies aus medizinischer Sicht als notwendig erscheint. Die Notwendigkeit besteht dann, wenn dies unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses für eine nach Art und Schwere der Erkrankung des Kindes medizinisch zweckmäßige, ausreichende Versorgung notwendig ist.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: |
Krankenkassen |
Kinderkuren
Wenn für Ihr Kind eine Kurteilnahme notwendig wird, sollten Sie dies zunächst gemeinsam mit Ihrer Ärztin besprechen. Mit ihr können Sie auch abklären, ob eine Mutter-Kind-Kur geeigneter wäre.
Spezielle Kinderkuren vermitteln folgende Stellen: |
Caritasverband für den Landkreis Bamberg e.V. Caritasverband für den Landkreis Bamberg e.V. |
Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.V.
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Krankheit der Eltern
Familienpflege/Haushaltshilfe
Wenn die Mutter krank ist, haben Familien mit Kindern unter zwölf Jahren Anspruch auf Familienpflege/Haushaltshilfe. Einige Krankenkassen gewähren diesen Anspruch in begründeten Ausnahmefällen bis zum Beginn des 14. Lebensjahres. Dies gilt auch für den kranken Vater, wenn er die Kinder erzieht und den Haushalt führt. Der Familienpfleger oder die Familienpflegerin betreut die Kinder, führt den Haushalt und unterstützt die Familien dabei, in dieser schwierigen Situation zurechtzukommen.
Familienpflege/Haushaltshilfe kommt zum Einsatz:
- wenn die Mutter im Krankenhaus, in einer Reha-Maßnahme oder auf Kur ist
- wenn die Mutter krank zuhause ist und Kinder und Haushalt nicht versorgen kann
- bei Risikoschwangerschaft und nach der Entbindung
- wenn die Mutter vorübergehend körperlich oder seelisch überfordert ist
- in besonders schwierigen Situationen, zum Beispiel zur Entlastung von Familienmitgliedern, die behinderte oder chronisch Kranke pflegen
Familienpflege ist eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen, die vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden muss.
Bei Krankenhausaufenthalt und anderen stationären Behandlungen ist Familienpflege eine Pflichtleistung der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger. Seit dem 1.1.2016 wurde der Anspruch auf Familienpflege als Pflichtleistung auch auf ambulante Behandlung und Entlassung nach stationärem Aufenthalt ausgeweitet. Voraussetzung bei Antragsstellung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes. Beihilfeberechtigte bekommen die Kosten nach den Beihilferichtlinien erstattet. Die Familien selbst leisten eine Zuzahlung. Bei Familienpflegeeinsätzen rund um Schwangerschaft und Geburt entfällt die Zuzahlung.
In der Familienpflege/Haushaltshilfe arbeiten je nach Familiensituation staatlich anerkannte Familienpflegerinnen oder -pfleger und Fachkräfte ohne pflegerische Ausbildung sowie Hauswirtschafter und Hauswirtschafterinnen oder Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen. Bei Fragen zur Antragsstellung und Planung wenden Sie sich bitte an nachfolgende Einsatzstellen.
Familienpflegerinnen und Haushaltshelferinnen werden vermittelt von: |
Auxcarmina, Carmen Kappler
Lindenstraße 3, 96117 Memmelsdorf |
Haushaltsperlen - Zentrale für Haushaltshilfen
Heinrich-Weber-Platz 10, 96052 Bamberg |
Familiendienstleistungen, Anni Koch
Buchenweg 14, 96163 Gundelsheim |
Familienpflegewerk des Bayerischen Landesverbandes des KDFB e.V.
Station Bamberg B. Schramm |
Maschinen- und Betriebshilfe Fränkische Schweiz
Hauptstraße 34, 91332 Heiligenstadt |
Ring für Familiendienstleistungen
Anja Sauer
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Adressen sind auch über die jeweilige Krankenkasse erhältlich.
Bei persönlichen und sozialen Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Krankheit und für einen nahtlosen Übergang von der Klinik nach Hause können Sie sich wenden an: |
Betreuungs- und Beratungszentrum der Sozialstiftung Bamberg - Elternkolleg |
Mutter-Kuren / Mutter-Kind-Kuren / Vater-Kind-Kuren
Mütter (bzw. Väter) in Familienverantwortung sind in ihrem Alltag zahlreichen Belastungen und Anforderungen ausgesetzt. Diese können zu schweren Erschöpfungszuständen, gesundheitlichen Störungen und Schädigungen sowie psychosomatischen und psychischen Erkrankungen führen bzw. diese entscheidend mitbedingen und einen Kuraufenthalt notwendig machen.
Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Frauen (und Männer) in Familienverantwortung sind seit dem 01.04.2007 Pflichtleistungen der Krankenkassen, wenn sie medizinisch erforderlich sind.
Bei Bedarf besteht alle vier Jahre Anspruch auf eine Kur, die in der Regel drei Wochen dauert.
Berufstätige Kursteilnehmer und Kurteilnehmerinnen erhalten während des Kuraufenthaltes Lohnfortzahlung, sofern sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Es erfolgt keine Anrechnung auf den Jahresurlaub.
Vielleicht stehen Sie vor der Frage: „Fahre ich alleine oder nehme ich mein Kind mit zur Kur?“ Sicherlich werden Sie sich besser erholen, wenn Sie ohne Ihr/e Kind/er zur Kur fahren. Dennoch gibt es immer wieder Situationen, in denen es notwendig ist, die Kinder mitzunehmen. Zum Beispiel, wenn Sie keine ausreichende Betreuung für die Dauer der Kur finden oder Ihr Kind selbst kurbedürftig ist. Bei der Frage, welche Kurform (Mutter-Kur oder Mutter/ Vater-Kind-Kur) für Sie geeignet ist und wie Familienangehörige zu Hause versorgt werden können, beraten Sie ausführlich die Kurvermittlungsstellen (siehe Infokasten). Diese helfen Ihnen, den richtigen Kurplatz zu finden, die Finanzierung abzuklären und sonstige Fragen, die mit einem Kuraufenthalt zusammenhängen, zu lösen.
Unter den verschiedenen Kurangeboten gibt es auch Sonderkuren für Alleinerziehende, in denen speziell auf die Problemlagen von Alleinerziehenden eingegangen wird.
Wenn Sie eine Kur brauchen, sollten Sie sich grundsätzlich möglichst früh mit einer Kurvermittlungsstelle in Verbindung setzen.
Folgende Vermittlungsstellen stehen Ihnen zur Verfügung: |
Caritasverband für den Landkreis Bamberg e.V. |
Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.V. - Kirchliche allgemeine Sozialarbeit |
AWO Bamberg - Mutter/Vater-Kind-Kur-Beratungsstelle |
Beratung über spezielle Mutter-Kind-Kuren und Familienkuren für Familien mit geistig und mehrfach behinderten Kindern: |
Behindertenseelsorge in der Erzdiözese Bamberg
Bachfeldstraße 9, 91058 Erlangen |
Seelische Gesundheit
Kaum eine Behinderung ist so sehr mit vagen und diffusen Vorstellungen verbunden wie eine psychische Erkrankung. Es kann jeden Menschen treffen. In Deutschland leiden mehr als acht Millionen Menschen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren unter einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung. Oft tritt sie in einer schwierigen Lebensphase auf und kann sich sehr unterschiedlich äußern, wie z.B. durch Schlafstörungen, Leistungsabfall, Niedergeschlagenheit oder Ängste, bis hin zu Panikstörungen. Seelische Erkrankungen zeigen sich auch als Störungen
- des Denkens und der Konzentration
- des Antriebes, der Motivation
- des Gefühlserlebens
- der Fähigkeit zu eigenständigem Handeln
- der Kommunikation
- der Teilhabe am sozialen Leben
Betroffene verschweigen oft ihre Probleme aus Sorge um den Arbeitsplatz oder aus Angst vor Ausgrenzung und Unverständnis.
Für seelische Störungen gilt aber ebenso wie für körperliche Erkrankungen: Sie sind behandelbar und die Prognose ist umso besser, je früher die Therapie beginnt.
Hilfe finden Sie bei folgender Anlaufstelle: |
OASE Sozialpsychiatrischer Dienst - Beratung und Begegnung
Luitpoldstraße 28, 96052 Bamberg |
Angebote der OASE für Familien:
Begleitete Selbsthilfegruppe "Krise nach der Geburt" (Donnerstag 10.30 Uhr - 12.00 Uhr)
Informationen zu Gesundheits-Vorträgen und ehrenamtlicher Unterstützung von Patienten finden Sie bei: |
Förderverein Patientenclub-Besucherdienst e.V.
St.-Getreu-Straße 22, 96049 Bamberg |
Suchtkrankheit
Der Weg in eine Abhängigkeit verläuft vom sogenannten normalen Gebrauch über den Missbrauch bis hin zur Abhängigkeit.
Gewöhnung, Dosissteigerung und Kontrollverlust sind Bestandteile der Abhängigkeit. Hieraus entwickelt sich die psychische und im weiteren Verlauf auch die körperliche Abhängigkeit vom Suchtmittel. Sucht ist eine Krankheit und keine Charakter- oder Willensschwäche.
Informationen und Hilfe finden Sie bei folgenden Anlaufstellen: |
Landratsamt Bamberg, Fachbereich 23 - Gesundheitswesen/Suchtberatung |
SkF Bamberg e. V. - Suchtberatung Bamberg und Forchheim
Schwarzenbergstraße 8, 96050 Bamberg
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Selbsthilfegruppen für Suchtkranke erfragen Sie bei: |
AWO Bamberg - Selbsthilfebüro |